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Datum: 06.05.2024Warum leitet mir meine Depotbank vermeintlich unseriöse Kauf- oder Abfindungsangebote zu Aktien in meinem Depot weiter?

Depotbanken sind verpflichtet, derartige Informationen an die Kunden mit entsprechenden Beständen im Depot weiterzugeben. Eine weitergehende Pflicht der Depotbanken zur Prüfung dieser Informationen, etwa im Hinblick auf die Seriosität des Kaufwilligen, besteht nicht. Sie müssen selbst einschätzen, inwieweit eine Annahme des Kaufangebots für Sie von Vorteil bzw. Nachteil wäre.

Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist aber verpflichtet, bei der Weiterleitung der Informationen auf geeignete Art und Weise, zum Beispiel durch Fettdruck, hervorgehoben kenntlich zu machen, dass es lediglich die Nachricht eines Dritten weiterleitet und den Inhalt der Nachricht nicht geprüft hat. Bei der Weiterleitung von gesetzlichen Abfindungs- oder Umtauschangeboten sowie freiwilligen Kauf- oder Umtauschangeboten muss es zudem deutlich darauf hinweisen, dass die Anlegerinnen und Anleger die Werthaltigkeit des Angebots selbst prüfen und entscheiden müssen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht.

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