Datum: 06.05.2024Kann ich auf das Verlustschwellenreporting verzichten?
Privatkunden müssen bei der Vermögensverwaltung informiert werden, wenn das Gesamtportfolio um mehr als 10 Prozent an Wert verliert und bestimmte Schwellenwerte unterschritten werden. Eine Verzichtsmöglichkeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen.