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Datum: 12.06.2024Sind Banken bei der Höhe der angebotenen Zinsen an gesetzliche Vorgaben gebunden?

Banken unterliegen bei der Festlegung ihrer Soll- und Haben-Zinsen keinerlei gesetzlicher Bindung, solange sie nicht die Grenze zum Tatbestand des Wuchers überschreiten. Die BaFin ist nicht befugt, in die Zinspolitik der Banken unmittelbar einzugreifen und ihnen bestimmte Konditionen vorzuschreiben oder diese zu überprüfen. Ob und in welcher Höhe für Darlehen Zinsen berechnet oder für Einlagen gewährt werden, obliegt allein der Geschäftspolitik der einzelnen Bank. Im Sinne der Vertragsfreiheit steht es Bank und Kunde bzw. Kundin frei, einen Vertrag zu den jeweiligen Konditionen anzubieten, abzuschließen oder abzulehnen bzw. fortzusetzen oder zu kündigen.

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