Erscheinung:16.07.2024 | Thema Bilanzkontrolle, Maßnahmen Bekanntmachung zur Deutsche Bank AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 der Deutschen Bank AG fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz.
Im Konzernanhang zum Konzernabschluss fehlt die Angabe des Betrages von 2,076 Milliarden Euro aus dem Gesamtbetrag aktiver latenter Steuern in Höhe von 5,986 Milliarden Euro und die Angabe substanzieller Hinweise, weswegen der Betrag von 2,076 Milliarden Euro trotz des Vorliegens einer Reihe von Verlusten (Verlusthistorie) in der Steuergruppe USA in den Jahren 2017, 2018 und 2019 angesetzt worden ist.
Dies verstößt gegen International Accounting Standard (IAS) 12.24, IAS 12.31, IAS 12.35 in Verbindung mit IAS 12.82, wonach das Unternehmen für den Ansatz aktiver latenter Steuern, die mit künftigen Gewinnen verrechnet werden sollen, den Betrag des latenten Steueranspruchs anzugeben hat, wenn das gleiche Steuersubjekt in der näheren Vergangenheit eine Reihe von Verlusten aufweist. Außerdem sind die substanziellen Hinweise anzugeben, die den Ansatz aus der Sicht des Unternehmens rechtfertigen.