Erscheinung:13.08.2024 Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Erlaubnis zum Betrieb einer weiteren Versicherungssparte
Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Die BaFin hat durch Verfügung vom 07.08.24 der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.
die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
Nr. 16 :
Verschiedene finanzielle Verluste
f) unvorhergesehene Geschäftsunkosten
j) nichtkommerzielle Geldverluste
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