Erscheinung:21.08.2024, Stand:geändert am 23.08.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zu einer natürlichen Person
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 4. Juli 2024 gegen eine natürliche Person Geldbußen in Höhe von 111.000 Euro wegen Verstößen gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie § 18 Absatz 2 Nummer 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Aktualisierung (23.08.2024):
Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.