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Erscheinung:01.10.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur C24 Bank GmbH 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die C24 Bank GmbH mit rechtskräftigem Bescheid vom 12. August 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 1 Nummer 69, Absatz 3 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in der Fassung des Artikel 23 Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22. Februar 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 51) ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 1.250.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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