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Erscheinung:21.10.2024, Stand:geändert am 18.02.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 25. September 2024 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten Geldbußen in Höhe von 160.000 Euro wegen Verstößen gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgesetzt.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

Aktualisierung (18.02.2025):

Der Bußgeldbescheid vom 25. September 2024 wurde zurückgenommen.

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