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Erscheinung:25.10.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur LfA Förderbank Bayern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die LfA Förderbank Bayern mit rechtskräftigem Bescheid vom 23. September 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 5 Nummer 22 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt I S. 1568) ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 15. Oktober 2024 rechtskräftig.

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