Erscheinung:11.11.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz chbit.com und chbit.pro: BaFin warnt vor Websites
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites chbit.com und chbit.pro. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Websites tritt lediglich unter der Bezeichnung ChBit Pro auf und nennt keine Rechtsform. Er macht zudem keine Angaben zu seinem Geschäftssitz und veröffentlicht kein Impressum. Die BaFin hat bereits am 26. August und am 4. Oktober 2024 vor den nahezu identischen Websites bydfixio.com und bydfiwo.com gewarnt.
Die BaFin hat inzwischen Kenntnis davon erhalten, dass der Betreiber nunmehr unter der vollkommen identischen Website chbitep.com auftritt.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.