Erscheinung:21.11.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin informiert: Thunder Markets Ltd. verfügt über keine Erlaubnis der Aufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die Thunder Markets Ltd. mit Sitz auf Mahé, Seychellen, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierinstitutsgesetz zum Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland hat.
Nach Erkenntnissen der BaFin wendet sich das Unternehmen über Vermittlerinnen und Vermittler, die in Deutschland ansässig sind, an potentielle Kundinnen und Kunden.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.