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Erscheinung:13.12.2024 | Geschäftszeichen VA 25-I 3260/00004#00090 | Thema Kapitalanlagen von Versicherern Konsultation 13/2024 – Entwurf eines Rundschreibens zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle – PPP) von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (PPP-Rundschreiben)

Konsultation PPP-Rundschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) stellt den beigefügten Entwurf für ein Rundschreiben zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle – PPP) von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II zur öffentlichen Konsultation.

Das Rundschreiben richtet sich an alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Inland oder in einem Drittstaat gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 7 Nr. 33 oder § 7 Nr. 34 i. V. m. Nr. 6 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), soweit sie nicht Sterbekassen gemäß § 218 Abs. 1 VAG, Pensionskassen gemäß § 232 Abs. 1 VAG oder kleine Versicherungsunternehmen gemäß § 211 VAG sind. Nicht anwendbar ist das Rundschreiben auf Rückversicherungsunternehmen, die die in § 165 Abs. 1 VAG genannten Voraussetzungen erfüllen, sowie auf Erst- und Rückversicherungsunternehmen, die die in § 343 VAG genannten Voraussetzungen erfüllen. Das Rundschreiben gilt auch auf Gruppenebene entsprechend, sofern die Regelungen zur Gruppenaufsicht nach §§ 245 ff. i. V. m. § 275 Abs. 1 Satz 1 VAG Anwendung finden. In den Anwendungsbereich des Rundschreibens fallen ebenfalls Versicherungs-Holdinggesellschaften, die selbst das Erst- und/oder das Rückversicherungsgeschäft betreiben, § 293 Abs. 1 Satz 2 VAG.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 13/2024 (GZ: VA 25 I 3260/00004#00090)

bis zum 31.01.2025

bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben: Konsultation-13-24@bafin.de

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer E-Mail mit.

Zusatzinformationen

Konsultation 13/2024 – Entwurf eines Rundschreibens zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle – PPP) von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (PPP-Rundschreiben)

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