BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:14.01.2025 | Geschäftszeichen VA 26-FR 3210/00003#00025 | Thema Rückstellungen Konsultation 01/2025 – Entwurf eines Rundschreibens mit Hinweisen zur Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung

Konsultation Rundschreiben zu den Formularen F.612.01 und F.030.03

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) stellt den beigefügten Entwurf für ein Rundschreiben mit Hinweisen zur Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung zur öffentlichen Konsultation.

Es handelt sich um den Nachfolger zum Rundschreiben 01/2021 (VA). Aufgrund der Umstellung des Meldeformats für das nationale Berichtswesen auf XBRL ist eine Anpassung der bisherigen Nachweisung 612 notwendig. Die Nachweisung 612 wird durch das Formular F.612.01 ersetzt. Inhaltliche Änderungen gibt es keine. Weitere Anpassungen wie die Einführung des Formulars F.030.03 sowie die Einreichungshinweise sind ebenfalls Folge der Umstellung auf XBRL.

Das Nachfolge-Rundschreiben soll für Einreichungen der Formulare F.612.01 und F.030.03 für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 enden, Anwendung finden. Für Geschäftsjahre, die vor dem 01. Januar 2025 enden, ist die bisherige Nachweisung 612 einzureichen und hierfür weiterhin das Rundschreiben 01/2021 (VA) anzuwenden.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 01/2025 (GZ: VA 26-FR 3210/00003#00025)
bis zum 3. Februar 2025

bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben: Konsultation-01-25@bafin.de

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte in Ihrer E-Mail mit.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback