Erscheinung:15.01.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz KapitalWert: BaFin warnt auch vor der Website marktkapital.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt weiterhin vor Angeboten von KapitalWert. Bereits am 30. Oktober 2024 und 27. Dezember 2024 hatte sie vor KapitalWert bzw. deren inzwischen inaktiven Websites kapitalwert.pro und markt-kapitalwert.com gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website marktkapital.com. Es besteht der Verdacht, dass Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Websites sind inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die den identischen Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ nutzen.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.