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Datum: 17.01.2025Welche Versicherungsverträge sind grundsätzlich betroffen?

Betroffen sind sämtliche Versicherungsverträge, bei denen ELEMENT der Risikoträger ist. Hierbei kann es sich insbesondere um folgende Versicherungsvertragsarten handeln: Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen (u.a. Privat- und Beruf-), Wassersportversicherungen, Hausratsversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, Kfz-Garantieversicherungen, Inhaltsversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Garantieverlängerungsversicherungen, Fahrradversicherungen, Cyberversicherungen, Leasingsrückgabeschutz, Existenzschutzbriefe, Selbstbehaltversicherungen, Tierkrankenversicherungen und Immobiliengarantieversicherungen.

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