Erscheinung:20.01.2025 | Thema Maßnahmen Sparda-Bank Hessen eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Sparda-Bank Hessen eG zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) angeordnet.
Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG bei der Sparda-Bank Hessen eG in den geprüften Bereichen nicht gegeben war.
Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b Absatz 1 KWG.