BaFin - Navigation & Service

Datum: 22.01.2025Werden Unternehmen als kritische IKT-Drittdienstleister überwacht, weil sie in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind?

Der Begriff kritische IKT-Drittdienstleister steht in keinem Zusammenhang mit den Erfahrungen der Aufsicht mit diesem Dienstleister oder dessen Reputation in der Öffentlichkeit. Die Einstufung als kritischer IKT-Drittdienstleister erfolgt vielmehr in Bezug auf dessen Rolle für den Finanzmarkt. Sie wird auf Basis eines detaillierten Kriterienkatalogs der delegierten Verordnung der EU-Kommission bestimmt. Eine Rolle spielen dabei zum Beispiel systematische Auswirkungen der Zusammenarbeit mit einem IKT-Drittdienstleister auf die Stabilität, Kontinuität oder Qualität der Erbringung von Finanzdienstleistungen, falls der kritische IKT-Drittdienstleister einer umfassenden Betriebsstörung ausgesetzt wäre, dem systemischen Charakter oder der Bedeutung der Finanzunternehmen, die den IKT-Drittdienstleister nutzen oder die Abhängigkeit der Finanzindustrie vom IKT-Drittdienstleister und der Grad der Substituierbarkeit des IKT-Drittdienstleisters.
Bei der Einstufung nutzt die Aufsicht primär die Informationsregister der Finanzunternehmen als Datenquelle, die diese jährlich der Aufsicht übermitteln und Aufschluss über alle vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen geben.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback