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Erscheinung:23.01.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur KT Bank AG: BaFin setzt Bußgelder fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die KT Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 25. November 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 1 Nummern 3, 7, 20, 21, 30, 33 und 69 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) 30 Bußgelder in Höhe von insgesamt 600.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 20. Dezember 2024 rechtskräftig.

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