Erscheinung:23.01.2025 | Thema Maßnahmen Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus
Die BaFin hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2024 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) und § 81 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 80 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verwarnt.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Der Bescheid ist seit dem 21. Januar 2025 bestandskräftig.