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Erscheinung:29.01.2025 Konsultation 05/2025: BaFin stellt das überarbeitete Rundschreiben 2/2017 (VA) – Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen zur Konsultation

Konsultationsentwurf MaGo

Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU )“ veröffentlicht. Der Entwurf steht zur öffentlichen Konsultation bereit.

Das überarbeitete Rundschreiben präzisiert und ergänzt bestehende Themen. So konkretisiert Kapitel 8 die Anforderungen an die Geschäftsorganisation auf Gruppenebene. Es betont die Überwachungs- und Steuerungsverantwortung des obersten Mutterunternehmens (OMU) einer Versicherungsgruppe und die Letztverantwortung der Geschäftsleitung des OMU für eine angemessene Geschäftsorganisation auf Gruppenebene. Zudem muss das Gruppenrisikomanagement des OMU alle in- und ausländischen gruppenverbundenen Unternehmen umfassen, ohne dass diese die spezifische Geschäftsorganisation eines Versicherungsunternehmens übernehmen müssen.

Rundschreiben schlanker und nutzerfreundlicher

Neue Aspekte wie beispielsweise der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wurden ebenfalls behandelt, ebenso wie übergeordnete Themen aus neueren Rundschreiben. Hierzu gehören das BaFin-Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung “ und das Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) “.

Die bisher getrennt zum Rundschreiben erstellten FAQs wurden nun in die MaGo für S II-VU integriert. Themen, die nicht mit der Geschäftsorganisation unmittelbar zusammenhängen, werden als eigenständige Publikation veröffentlicht. Dies betrifft unter anderem das bisherige Kapitel 11 zu den Anforderungen an die Geschäftsorganisation in Bezug auf Eigenmittel, das inhaltlich nicht verändert und daher nicht konsultiert wird. Diese Änderungen machen das Rundschreiben schlanker und anwendungsfreundlicher.

Interessierte können Ihre Stellungnahme zum Entwurf bis zum 26.02.2025 unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 5/2025 (GZ: VA 54-I 2501/00023#00007)“ an Konsultation-05-25@bafin.de senden.

Die eingereichten Stellungnahmen sollen auf der BaFin-Website veröffentlicht werden. Sollten deren Absender bzw. Absenderin mit einer Veröffentlichung der Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, müssen sie das in der E-Mail mitteilen.

Bitte beachten: Randnummer 182 der Konsultationsfassung wurde nachträglich am 17.02.2025 geändert. Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind die Änderungen im Änderungsmodus dargestellt.

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