Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier gibt es Infos zur Nutzung der Internet-Seite nach Paragraf 12 im
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Es wird auch erklärt, wie man Kontakt aufnehmen kann.
Die Bafin möchte, dass alle Menschen ihre Internet-Seite gut nutzen können.
Das ist auch eine Regel aus der EU-Richtlinie 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite www.bafin.de
Die Erklärung wurde am 6. Mai 2020 geschrieben und am 10. Februar 2024
geändert.
Fast alle Bereiche der Internet-Seite sind fast barrierefrei.
Diese Bereiche sind nicht barrierefrei:
Einige Artikel sind schwer zu verstehen.
Die Überschriften und Listen helfen nicht immer beim Finden der
Artikel auf der Website.- Manche Überschriften und Begriffe sind schwer zu verstehen.
Das macht die Sprach-Steuerung schwierig. - Es gibt sehr viele PDF-Dokumente auf der Internet-Seite.
Deshalb sind nicht alle PDF-Dokumente barrierefrei. - Sie brauchen ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version?
Dann helfen wir Ihnen gerne.
Rückmeldung zur Barrierefreiheit
Sie kommen auf unserer Internet-Seite nicht weiter?
Sie finden etwas nicht?
Sie brauchen ein bestimmtes PDF-Dokument in einer barrierefreien Version?
Sie haben Fragen?
Sie haben Vorschläge zur Verbesserung?
Dann melden Sie sich bei uns:
- Per Brief
- Per Telefon
- Per E-Mail
- Über unser Kontakt-Formular.
Bundesanstalt für Finanz-Dienstleistungs-Aufsicht
Referat K 3
Graurheindorfer Straße 108
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