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Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier gibt es Infos zur Nutzung der Internet-Seite nach Paragraf 12 im
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Es wird auch erklärt, wie man Kontakt aufnehmen kann.

Die Bafin möchte, dass alle Menschen ihre Internet-Seite gut nutzen können.
Das ist auch eine Regel aus der EU-Richtlinie 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite www.bafin.de
Die Erklärung wurde am 6. Mai 2020 geschrieben und am 10. Februar 2024
geändert.
Fast alle Bereiche der Internet-Seite sind fast barrierefrei.

Diese Bereiche sind nicht barrierefrei:

  • Einige Artikel sind schwer zu verstehen.

    Die Überschriften und Listen helfen nicht immer beim Finden der
    Artikel auf der Website.

  • Manche Überschriften und Begriffe sind schwer zu verstehen.
    Das macht die Sprach-Steuerung schwierig.
  • Es gibt sehr viele PDF-Dokumente auf der Internet-Seite.
    Deshalb sind nicht alle PDF-Dokumente barrierefrei.
  • Sie brauchen ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version?
    Dann helfen wir Ihnen gerne.

Rückmeldung zur Barrierefreiheit

Sie kommen auf unserer Internet-Seite nicht weiter?
Sie finden etwas nicht?
Sie brauchen ein bestimmtes PDF-Dokument in einer barrierefreien Version?
Sie haben Fragen?
Sie haben Vorschläge zur Verbesserung?

Dann melden Sie sich bei uns:
- Per Brief
- Per Telefon
- Per E-Mail
- Über unser Kontakt-Formular.

Bundesanstalt für Finanz-Dienstleistungs-Aufsicht
Referat K 3
Graurheindorfer Straße 108
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