Erscheinung:17.02.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung
SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht in allen geprüften Teilbereichen voll gegeben war.
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Mängel hat die BaFin gegenüber der SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 KWG angeordnet.
Die Maßnahmen sind seit dem 14. Februar 2025 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.