Datum: 07.03.2025Erlöschen durch die Insolvenz auch etwaige Ansprüche auf Rentenzahlungen aus Haftpflicht- oder Unfallversicherungsverträgen?
Vorab: Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Rentenfälle bei ELEMENT.
Grundsätzlich erlöschen eventuelle Rentenansprüche durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine entsprechende Regelung gilt auch für Rentenansprüche aus Kfz-Haftpflicht- oder Kfz-Unfallversicherungen, die die ELEMENT allerdings nicht betrieben hat. Anstelle des Rentenanspruchs träte dann nach § 316 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ein Anspruch auf Auszahlung des für die Rentenverpflichtung in Form von Renten-Deckungsrückstellungen gebildeten Anteils am Sicherungsvermögen.