Erscheinung:13.03.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor Angeboten von EmexFunding
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von EmexFunding. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website emexfunding.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Betreiber treten auch unter der Bezeichnung EmexFunding GmbH mit einem angeblichen Geschäftssitz in Corby, Vereinigtes Königreich, auf. Eine EmexFunding GmbH gibt es nicht. Die EmexFunding GmbH legt potentiellen Kunden ein als „Handelskreditvertrag“ bezeichnetes Dokument vor. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher offenbar dazu veranlasst werden, Darlehen für den Handel mit Finanzinstrumenten und Kryptowerten auf der Website aufzunehmen.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.