Erscheinung:20.03.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur GP Payments Acquiring International GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Februar 2025 gegenüber der GP Payments Acquiring International GmbH erhöhte Eigenmittelanforderungen gemäß § 15 Absatz 2 Satz 3 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) angeordnet.
Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 27 Absatz 1 ZAG.
Eine im Jahr 2024 abgeschlossene Sonderprüfung hatte ergeben, dass die GP Payments Acquiring International GmbH die Vorgaben des ZAG an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und an Auslagerungen nicht in allen geprüften Bereichen vollumfänglich erfüllte. Betroffen waren etwa auch die eingesetzte IT und IT-Prozesse, die anhand der Anforderungen des Rundschreibens 11/2021 (BA) – Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) - beurteilt wurden. Das Institut muss erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten, bis es die organisatorischen Mängel vollständig beseitigt hat.
Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 15 Absatz 2 Satz 3 ZAG.
Der Bescheid ist seit dem 25. Februar 2025 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 27 Absatz 2 Satz 1 ZAG in Verbindung mit 60b Absatz 1 Kreditwesengesetz.