Erscheinung:21.03.2025 | Thema Maßnahmen Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 09. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.