BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:17.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Handelcfx.com: BaFin warnt vor Angeboten der Handel CFX

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Handel CFX. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website www.handelcfx.com Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis an. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden vermeintliche Gewinne aus Handelsgeschäften mit Kryptowerten vorgetäuscht, zu Auszahlungen kommt es jedoch nicht.

Das Unternehmen wirbt auf seiner Website damit, sowohl in Zypern als auch im Vereinigten Königreich zugelassen und reguliert zu sein. Diese Angaben sind falsch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback