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Erscheinung:29.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte Wohnwelt Invest GmbH, Dreieich: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. März 2025 angeordnet, dass die Wohnwelt Invest GmbH ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.

Das Unternehmen hat in erheblichem Umfang Gelder auf der Grundlage von Darlehensverträgen entgegengenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft. Es verfügt jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz.

Die Wohnwelt Invest GmbH ist verpflichtet, die von Anlegerinnen und Anlegern ohne Erlaubnis angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

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