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Erscheinung:21.05.2025 Produktintervention: BaFin will Handel mit Turbo-Zertifikaten beschränken

Die Finanzaufsicht BaFin plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Turbo-Zertifikaten an in Deutschland ansässige Kleinanlegerinnen und -anleger zu beschränken. Sie wird dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, zu der sie die betroffenen Marktteilnehmer nun anhört. Die Produktintervention basiert auf einer Marktuntersuchung der BaFin. Die Aufsicht hat angesichts der Ergebnisse erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz.

Künftig sollen die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von Turbo-Zertifikaten an in Deutschland ansässige Kleinanlegerinnen und Kleinanleger nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Die Adressaten – Intermediäre, Emittenten und Anbieter – müssen nach der geplanten Maßnahme der BaFin die folgenden Regelungen beachten:

  • Die Adressaten müssen eine standardisierte Risikowarnung abgeben. Aus dieser muss hervorgehen, dass sieben von zehn Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern Verluste erleiden, wenn sie mit Turbo-Zertifikaten handeln. Die Risikowarnung muss in jeder Mitteilung zur Vermarktung, zum Vertrieb und zum Verkauf von Turbo-Zertifikaten platziert werden.
  • Die Adressaten dürfen keinen Bonus gewähren, der Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern Anreize für den Handel mit Turbo-Zertifikaten bietet. Das soll für monetäre und nicht-monetäre Vorteile gelten. So dürfen bei Turbo-Zertifikaten beispielsweise Ordergebühren nicht reduziert oder erlassen werden und es darf auch keinen Neukundenbonus geben. Auch nicht-monetäre Vorteile wie beispielsweise bevorzugter Kundenservice oder Geschenke sind nicht erlaubt.
  • Die Adressaten müssen eine erweiterte Angemessenheitsprüfung für Turbo-Zertifikate vornehmen. In einem Test sollen die wesentlichen Produkteigenschaften vermittelt werden. Kleinanlegerinnen und Kleinanleger müssen mindestens sechs Fragen zum Handel mit Turbo-Zertifikaten beantworten können, bevor sie Turbo-Zertifikate erwerben dürfen. Der Test muss alle sechs Monate wiederholt werden.

Turbo-Zertifikate: Erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz

Die BaFin hat aufgrund ihrer umfassenden Marktuntersuchung zu Turbo-Zertifikaten erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz festgestellt. So haben viele Kleinanlegerinnen und Kleinanleger beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Verluste erlitten (74,2 Prozent). Im Durchschnitt verloren sie jeweils 6.358 Euro. Insgesamt summierten sich ihre Verluste über einen Zeitraum von fünf Jahren auf über 3,4 Milliarden Euro. Neben den hohen Anlegerverlusten begründet die BaFin ihre Bedenken mit der hohen Komplexität von Turbo-Zertifikaten und den Vermarktungs- und Vertriebspraktiken bei diesen Produkten.

Die BaFin kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, wenn erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz vorliegen. Das ergibt sich aus Artikel 42 der europäischen Finanzmarktverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) und § 15 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz in Verbindung mit Artikel 42 MiFIR.

Stellungnahmen zu ihrer geplanten Produktinterventionsmaßnahme nimmt die BaFin bis zum 3. Juli 2025 entgegen. Stellungnahmen können per E-Mail an die Adresse Anhoerung-Produktintervention@bafin.de gerichtet werden.

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