Datum: 13.05.2025Sind auch IKT-Drittdienstleister verpflichtet, schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle nach DORA zu melden?
Gem. Artikel 2 Abs. 2 DORA sind IKT-Drittdienstleister i.S.v. Artikel 2 Abs. 1 lit. u DORA keine Finanzunternehmen. Da die Meldepflicht gem. Artikel 19 Abs.1 DORA für Finanzunternehmen gilt, unterliegen IKT-Drittdienstleister keiner Meldepflicht. Nichtsdestotrotz besteht bei einem Finanzunternehmen eine Meldepflicht, wenn ein Vorfall bei einem IKT-Drittdienstleister zu einem meldepflichtigen Vorfall bei dem Finanzunternehmen führt.