Erscheinung:22.05.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur ICICI Bank UK PLC, Germany Branch
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der ICICI Bank UK PLC, Germany Branch mit Schreiben vom 23. September 2024 gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen. Eine Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in den geprüften Bereichen nicht gegeben war.
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Mängel hat die BaFin gleichzeitig gegenüber der ICICI Bank UK PLC, Germany Branch zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KWG angeordnet.
Die Maßnahmen sind bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.