BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:04.06.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz paragonfx.pro: BaFin warnt vor Website und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website paragonfx.pro. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Der Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter der Bezeichnung Paragonfx bzw. Paragonfxs auf. An einer Stelle wird als Betreiber jedoch mehrfach FIBIANCE genannt. Als Geschäftssitz wird eine Anschrift in Solihull, Vereinigtes Königreich, ausgewiesen. Gegenüber Kundinnen und Kunden bezeichnet sich der Betreiber in Geschäftsunterlagen als Paragon Investing, Paragon Ltd, Paragon Capital Management Limited, Paragon Capital, Paragon Capital Partners bzw. Paragon Capital Ltd. Er gibt dort darüber hinaus zwei unterschiedliche Geschäftsadressen in London, Vereinigtes Königreich, an. Außerdem benennt er eine weitere Domain paragonfx.com, die zurzeit jedoch inaktiv ist.

An der o. g. Anschrift in Solihull ist die Paragon Bank Plc geschäftsansässig, die von der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) autorisiert ist. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Paragon Bank Plc in irgendeiner Verbindung zu der Website paragonfx.com bzw. den dort veröffentlichten Angeboten oder den o. g. Unterlagen, die Kundinnen und Kunden zugesandt werden, steht. Es dürfte sich vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Paragon Bank Plc handeln.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Zusatzinformationen

Online-Handelsplattformen: So erkennen Sie betrügerische Angebote

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback