Erscheinung:06.06.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz fusionlots.io: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website fusionlots.io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber bezeichnet sich auf der Website lediglich als FusionLots, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt Geschäftsadressen in London, Vereinigtes Königreich, und Singapur an. Gegenüber Kundinnen und Kunden tritt der Betreiber unter der Firmierung FusionLots Ltd auf.
Im Internet lassen sich zudem noch die vollkommen identischen Websites fusionlots.com und fusionlots.net finden, die jedoch ausschließlich in englischer Sprache verfügbar sind.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.