Erscheinung:20.06.2025 TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft
Erweiterung des Geschäftsbetriebes
Die BaFin hat durch Verfügung vom 18.06.2025 der TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft im Erstversicherungsgeschäft die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
8. Feuer- und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:
a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm
d) andere Elementarschäden außer Sturm
f) Bodensenkungen und Erdrutsch
und
9. Hagel- Frost- und sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht von Nummer 8 erfasst sind
und
13. Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen
sowie
16. Verschiedene finanzielle Verluste
j) nichtkommerzielle Geldverluste
Die Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und erstreckt sich auf den Betrieb der Erstversicherung
Versicherungsunternehmen:
TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft (5567)
Maximiliansplatz 5
80333 München