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Erscheinung:01.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor betrügerischen E-Mails mit der Adressangabe „… (at) sparda-fingroup.com“ und weist auf Identitätsmissbrauch zu Lasten der Sparda-Bank Hamburg eG hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor E-Mails mit der Adressangabe „… (at) sparda-fingroup.com“. Die Empfänger werden zum Zweck der Rückerstattung von Anlegergeldern von einem temporären Treuhandkonto der Sparda-Bank Hamburg eG aufgefordert, ihre Ausweisdaten offen zu legen. Das Angebot stammt nicht von der zugelassenen Sparda-Bank Hamburg eG. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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