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Erscheinung:03.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Nebulain: BaFin warnt vor der Webseite nebulain.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite nebulain.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber tritt in Erscheinung als Nachfolger der Plattform DaxRise, vor der die BaFin bereits gewarnt hat.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen zum Thema betrügerische Online-Handelsplattformen finden Sie in unserem Artikel „Vorsicht vor betrügerischen Handelsplattformen“.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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