Erscheinung:04.07.2025 ACM Versicherung AG
Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes
Die BaFin hat durch Verfügung vom 27. Juni 2025 der ACM Versicherung AG die Erlaubnis zum Betrieb des Erstversicherungsgeschäfts in den folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
1. Unfall
a) Summenversicherung
b) Kostenversicherung
c) kombinierte Leistungen
2. Krankheit
a) Tagegeld
b) Kostenversicherung
c) kombinierte Leistungen
3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) Sämtliche Schäden an:
a) Kraftfahrzeugen
9. Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht von Nummer 8 erfasst sind
16. Verschiedene finanzielle Verluste
j) nichtkommerzielle Geldverluste
k) sonstige finanzielle Verluste
17. Rechtsschutz
18. Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden
a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort
b) unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen
Außerdem wird dem Unternehmen die Erlaubnis zum Betrieb der aktiven Rückversicherung in den folgenden Sparten erteilt:
9. Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht von Nummer 8 erfasst sind
16. Verschiedene finanzielle Verluste
j) nichtkommerzielle Geldverluste
Die Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen).
Versicherungsunternehmen:
ACM Versicherung AG (Register-Nr.: 5243)
Breite Straße 29, 40213 Düsseldorf