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Erscheinung:08.07.2025, Stand:geändert am 18.07.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ROY Asset Holding SE hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (18.07.2025):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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