Erscheinung:15.07.2025 | Thema Finanzberichterstattung Fit & Proper: BaFin wendet Leitlinien der ESAs an
Die Finanzaufsicht BaFin wendet die gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (ESAs) zum Austausch von Informationen zur Bewertung von Eignung und Zuverlässigkeit (Fit & Proper) an. Ziel der Leitlinien ist es, die Aufsichtspraktiken im Europäischen Finanzaufsichtssystem effizienter und wirksamer zu gestalten.
Ende November 2024 haben die ESAs Leitlinien erlassen, die die zuständigen Behörden dazu verpflichten, ein von den ESAs eingerichtetes System zum Austausch von Informationen einheitlich zu nutzen. Darin geht es um die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit von Halterinnen und Haltern qualifizierter Beteiligungen, Direktorinnen und Direktoren sowie Inhaberinnen und Inhabern von Schlüsselfunktionen bei Finanzinstituten und Finanzmarktteilnehmern.
Die BaFin nutzt das System bereits für den Informationsaustausch zu natürlichen Personen und hat die in den Leitlinien geforderten Kontaktpunkte eingerichtet. Zum Informationsaustausch zu juristischen Personen wird sie die technischen Voraussetzungen mittelfristig einrichten, um Informationen automatisiert in das System einzuspeisen. Die Leitlinien sehen dafür eine Umsetzung bis spätestens 2030 vor.
Die Leitlinien haben EBA, EIOPA und ESMA auf ihren Websites veröffentlicht.