Erscheinung:15.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Quantfinity: BaFin warnt vor der Website quantfinity.ai
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von „Quantfinity“. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website quantfinity.ai ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Nach den Angaben im Impressum stammt das Angebot von der ImmVolution GmbH mit Sitz in Regensburg. Über das Vermögen der ImmVolution GmbH ist durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.