Erscheinung:22.08.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz pc.kkram-api.com: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der KKR & Co. Inc., USA, oder einem der mit ihr verbundenen Unternehmen betrieben werden. Die Gruppen werden von einem angeblichen Michael Wagner bzw. angeblich von Till van Dorp sowie seiner angeblichen Assistentin Marina Winkler geleitet.
Auch wenn es bei der Kohlberg Kravis Roberts GmbH, Frankfurt am Main, tatsächlich einen Mitarbeiter namens Till van Dorp gibt, besteht doch keinerlei Zusammenhang zwischen irgendwelchen Messengerdienst-Gruppen und Herrn van Dorp, der Kohlberg Kravis Roberts GmbH, der KKR Alternative Investment Management Unlimited Company, Irland, KKR Credit Advisors (Ireland), Irland, der Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P., USA, der KKR & Co. Inc. oder einem anderen mit ihr verbundenen Unternehmen Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.
Über Social-Media-Kanäle wie Instagram oder Facebook werden potentielle Mitglieder für WhatsApp-Gruppen (u.a. KKR Pro Investment Club, Q7 KkR Investmentclub, ML Deutsches Marktforum, KKR-Marktstrategiezentrum, KKR-Lehrgruppe, VIP10-KKR Investmentclub, Q10-KKR Investmentclub, A-365KKR Investorenclub) geworben, in denen sodann Anlageempfehlungen zum Kauf von Aktien abgegeben werden. Hierzu eröffnen die Mitglieder ein Konto über die Plattform KKRAM unter pc.kkram-api.com. In der Vergangenheit sind APPs mit den Bezeichnungen KKRpro und KKRAM verwendet worden.
Letztlich sollen die Mitglieder der WhatsApp-Gruppen ihr Handelskapital über die Handelsplattform automatisiert handeln lassen.
Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:
- Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizensierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
- In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte, oft unterstützt durch eine Assistenz, sein Wissen zu Finanzthemen. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
- Die Initiatoren der Gruppen versuchen über mehrere Wochen, Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen sollen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, der vorbörslich erwerbbar sei.
- Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert, an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.
- Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm der Betreiber oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, die durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.
- In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.
- Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.
- Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht, weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.
- Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Webseiten, unter denen die Handelsplattform aufrufbar sind.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.