Erscheinung:25.08.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur State Bank of India (Indische Staatsbank) Zweigniederlassung Frankfurt am Main
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der State Bank of India (Indische Staatsbank) Zweigniederlassung Frankfurt am Main gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG sicherzustellen.
Eine IT-Sonderprüfung hatte zuvor ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in Bezug auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der technisch-organisatorischen Ausstattung gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWG nicht gegeben ist und die aufsichtlichen Anforderungen an die Auslagerung wesentlicher Tätigkeiten gemäß § 25b KWG nur unzureichend erfüllt sind.
Neben dem Ergebnis der Sonderprüfung wurden mehrere Großkreditverstöße zum Anlass genommen die Anordnung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 KWG zu erlassen.
Die Maßnahme ist seit dem 4. August 2025 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 60b KWG.