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Erscheinung:28.08.2025 | Thema Bilanzkontrolle, Maßnahmen Bekanntmachung zur SUSS MicroTec SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss zum 31.12.2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31.12.2024 der SUSS MicroTec SE, Garching, fehlerhaft ist. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Es wird festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2024 der SUSS MicroTec SE, Garching, gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 WpHG fehlerhaft ist:

Im Konzernanhang fehlt die Angabe, dass die SUSS MicroTec SE mit drei Kunden jeweils mehr als 10 % ihrer Umsatzerlöse erwirtschaftete, die Angabe der Gesamtbeträge der Umsatzerlöse dieser Kunden und die Angabe, auf welche Segmente diese Umsatzerlöse entfielen. Stattdessen findet sich dort die fehlerhafte Angabe, dass mit keinem Kunden Umsätze zu verzeichnen waren, die einen Anteil von 10 % am Konzernumsatz darstellten.

Dies verstößt gegen IFRS 8.34, Satz 2. Danach hat das Unternehmen, wenn sich die Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einzelnen Kunden auf mindestens 10 Prozent der gesamten Umsatzerlöse belaufen, diese Angaben zu machen.

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