Erscheinung:03.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz elysiafinances(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website elysiafinances(.)com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung Elysia Finances auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keinerlei Angaben zu seinem Geschäftssitz. Im britischen Unternehmensregister (Companies House) ist eine Gesellschaft Elysia Finances Limited, Aldridge, Isle of Man, registriert. Der BaFin liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, dass dieses Unternehmen tatsächlich in irgendeiner Beziehung zu der Website elysiafinances.com bzw. den dort unterbreiteten Angeboten steht. Es handelt sich hierbei mutmaßlich um einen Identitätsdiebstahl.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.