Erscheinung:05.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz worldwidechain(.)io: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website worldwidechain(.)io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website tritt lediglich unter dem Namen Worldwidechain auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, in London, Vereinigtes Königreich, Stockholm, Schweden, und Luxemburg geschäftsansässig zu sein. Der BaFin liegen Informationen vor, wonach über die Website intensibio.com Kundinnen und Kunden an die Website worldwidechain.io vermittelt worden sind.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.