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Erscheinung:10.09.2025, Stand:geändert am 12.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz fenririum(.)com: BaFin warnt vor Webseite

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite fenririum.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, ansässige Betreiber auf der Webseite ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Der Betreiber behauptet auf der Webseite fina-eu.fenririum.com, von der angeblichen FINAEU (European Financial Authority) beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall. Die FINAEU ist keine Aufsichtsbehörde und sie beaufsichtigt auch keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind.

Bereits am 29. August 2024 hat die BaFin vor der angeblichen Aufsichtsbehörde FINA EU gewarnt.

Wer in Deutschland Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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