BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:11.09.2025 LPV Versicherung AG

Verschmelzung

Die BaFin hat gemäß § 14 VAG durch Verfügung vom 12.08.2025 die Verschmelzung der LPV Versicherung AG als übertragende Gesellschaft und der Lifestyle Protection AG als übernehmende Gesellschaft genehmigt.  

Übertragendes Versicherungsunternehmen:
LPV Versicherung AG (5074)
Pro-Activ-Platz 1
40721 Hilden  

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:
Lifestyle Protection AG (5085)
Pro-Activ-Platz 1
40721 Hilden

VA 43-I 5000/01719#00011

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback