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Erscheinung:16.09.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachungen zur Varengold Bank AG

Bekanntmachung zum Bußgeld

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Varengold Bank AG mit Bescheid vom 22. August 2025 auf Grundlage des § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 10. März 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 64), in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 438) und in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt I S. 2083), ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 2. September 2025 rechtskräftig.

Bekanntmachung zur Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Varengold Bank AG angeordnet, Mängel aus mehreren Prüfungen zu beseitigen und Maßnahmen zu ergreifen, um den geldwäscherechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.

Dazu musste das Institut angemessene Maßnahmen treffen und aufrechterhalten, durch die sichergestellt ist, dass das Institut durchgängig seinen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachkommt.

Zum Stand der Mängelbeseitigung musste die Varengold Bank AG der Aufsicht gegenüber laufend berichten.

Die Anordnung erging auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 und 2 Geldwäschegesetz (GwG).

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 57 Absatz 1 GwG.

Die Maßnahmen sind bestandskräftig.

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