Erscheinung:18.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Website axl-staking(.)de: BaFin warnt vor Jobangeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, Jobangebote z.B. als „Support (m/w/d) für Handelssysteme – im Home Office“ anzunehmen, die angeblich von der Standard Data GmbH, Berlin, stammen oder über die Website „axl-staking(.)de“ angeboten werden. Das Unternehmen hat die entsprechenden Stellenanzeigen nicht verfasst. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die angebotene Tätigkeit besteht darin, auf den eigenen Namen ein Zahlungskonto zu eröffnen und dieses für die Entgegennahme von Geldern sowie für den Erwerb von Kryptowerten und deren Weiterleitung an Dritte zur Verfügung zu stellen.
Die BaFin warnt: Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) strafbar machen. Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.
Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen. Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden - Polizei oder Staatsanwaltschaft - über solche Sachverhalte zu informieren.
Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.