Erscheinung:18.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz 212 group (212-Group): BaFin warnt vor Angeboten auf der Website 212group(.)de und weist auf Identitätsdiebstahl hin
Nach ihren Erkenntnissen erbringt das Unternehmen mit unbekanntem Sitz ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen.
Auf der Website wird der Eindruck erweckt, dass die 212-group mit der Trading 212 Group Ltd. und der Marke Trading 212 in Verbindung steht. Die Firmierung 212 Group Ltd. wird in Deutschland durch die von der BaFin beaufsichtigte Trading 212-Gruppengesellschaft FXFlat Bank GmbH verwendet. Es gibt keine Verbindung der 212-group zu der beaufsichtigten FXFlat Bank GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Insbesondere besteht kein Zusammenhang mit der von der FXFlat Bank GmbH und weiteren Trading 212-Gruppengesellschaften betriebenen Website trading212(.)com.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor betrügerischen Handelsplattformen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.